• Heute vor 800 Jahren wurde die Magna Charta unterzeichnet, die allen späteren demokratischen Verfassungen als Vorlage diente. Tatsächlich war dieses Dokument Resultat einer erfolgreichen Rebellion der englischen Barone gegen ihren König und beschränkte dessen Macht.
    Solange die rebellischen Aristokraten sich nur auf alte Verfassungen und Regeln beriefen (vor allem die Charta of Liberties von 1100), erreichten sie nichts. Erst als sie ein Heer aufstellten und die königliche Burg belagerten, konnten sie den König zum Nachgeben zwingen.
    Die Rechte und Freiheiten, die die Magna Charta formulierte, galten nur für den Adel, wurden aber von späteren Protestbewegungen auf alle Männer (nicht auf Frauen) bezogen.
    Der schriftliche formulierte Machtkompromiss war nicht von langer Dauer. Sobald die Barone ihre aufrührerische Armee abzogen, widerrief der König seine Zustimmung zur Charta. Das führte zu langjährigen inneren Auseinandersetzung um die Schalthebel der Staatsmacht, die erst mit der Etablierung der modernen, zentralisierten Staatsmacht mit ihrer ritualisierten Entscheidungsfindung im Parlament zur Ruhe kam. Heute gilt die Magna Charta als die Geburtsurkunde der bürgerlichen Demokratie. Vor allem wird das private Eigentum der Untertanen vor der Staatsmacht geschützt, und dann - also notwendige Konsequenz - auch die Person des Eigentümers.


    Zum Inhalt:



    • Der erste Artikel bestätigt die Freiheit der Kirche von England.
    • Die Artikel 2 bis 16 befassen sich vor allem mit dem Lehnsrecht, vor allem mit der Höhe der Abgaben bei der Lehensübertragung und mit der Vormundschaft bei minderjährigen Erben, Witwen und Waisen. Besondere Bedeutung erlangte der Artikel 14, nach dem der König Schildgeld oder Hilfsgelder außer bei festgelegten Ausnahmen erst nach Zustimmung der Vertreter des Reiches im großen Rat erheben, womit die Budgethoheit des Parlaments begründet wurde. Eine der Hauptursachen für die Rebellion der Barone war die Frage, ob die Barone dem König auch in Frankreich, also außerhalb des eigentlichen Reiches, Kriegsdienst leisten müssen. Diese umstrittene Frage wird durch Artikel 16, nach dem der Kriegsdienst nur nach seiner Schuldigkeit zu leisten ist, nicht beantwortet.
    • Die Artikel 17 bis 22 sowie Artikel 24 befassen sich mit der Rechtsprechung und mit Geldbußen. Artikel 21 besagt, dass Adlige nur durch Standesgenossen verurteilt werden dürfen. Die Kriminalgerichtsbarkeit wird durch Artikel 24 in die Hände von königlichen Richtern anstelle der Grafschafsgerichte gelegt. Der Artikel 23 dagegen befasst sich mit der Instandhaltung von Brücken, die in Jagdrevieren des Königs zur Jagd errichtet wurden.
    • Der Artikel 25 befasst sich mit der Verwaltung der Grafschaften, Artikel 26 und 27 mit dem Erbrecht. Artikel 28 verbietet die ungerechtfertigte Requirierungen durch Burgbesatzungen, nach Artikel 29 dürfen die königlichen Beamten keine Geldzahlungen fordern, wenn die Adligen ihren verpflichteten Wachdienst in den königlichen Burgen selbst ableisten wollen. Artikel verbietet den königlichen Beamten die Beschlagnahmung von Pferden ohne Einwilligung der Besitzer, während Artikel 35 einheitliche Maße und Gewichte vorschreibt.
    • Der berühmte Artikel 39 (in späteren Fassungen Artikel 29) Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst angegriffen werden; noch werden wir ihm anders etwas zufügen, oder ihn in's Gefängnis werfen lassen, als durch das gesetzliche Urteil von Seinesgleichen, oder durch das Landesgesetz begründet das Prozessrecht. In den ursprünglichen Entwürfen der Magna Carta wurde dieses Recht nur den Baronen, doch in der endgültigen Fassung allen freien Bürgern zugestanden. Diese Formulierung hatte im 13. Jahrhundert, als ein Großteil der Bevölkerung noch aus Leibeigenen bestand, noch keine weitreichenden Folgen, doch nachdem in späteren Jahrhundert die Anzahl der freien Bürger anstieg, wurde dieser Artikel zu einem wichtigen Grundrecht. Allerdings waren die Gesetze, auf die sich der Artikel beruft, zu weiten Teilen noch nicht genau festgelegt.
    • Artikel 40, nachdem der König Recht oder Gerechtigkeit nicht verkaufen, nicht verweigern oder verzögern darf, bezieht sich auf die Gebühren für Urkunden und Gerichtsverfahren.
    • Artikel 41 schützt ausländische Kaufleute und Artikel 42 garantiert Reisefreiheit.
    • Die Artikel 44, 47,48 und 53 regeln die königliche Forsthoheit.
    • Nach Artikel 45 darf der König nur noch Beamte ernennen, die der Landesgesetze kundig sind. Artikel 50 geht noch weiter und verlangt die Entlassung einer Reihe von namentlich genannten Beamten und Vertrauten des Königs wie den Verwandten von Gerard d’Athée, Engelard de Cigogné und anderen, die aus den Besitzungen des Königs in Frankreich stammten. Nach Artikel 51 sollte der König die ausländischen Söldner, derer er sich in seinen Kriegen bediente, entlassen.
    • Nach Artikel 55 muss der König zu Unrecht auferlegte Geldbußen erlassen,
    • die Artikel 56, 57 und 58 betreffen die walisischen Fürsten unter Llywelyn ab Iorwerth, die die Rebellion der Barone unterstützt hatten,
    • während Artikel 59 den schottischen König Alexander II. betrifft, der ebenfalls mit den rebellierenden Baronen verbündet war.
    • Zur Kontrolle der Einhaltung der Magna Carta wird ein Gremium von 25 Baronen bestimmt, deren Befugnisse in Artikel 61 verbrieft wurden.

    Ich schaue mit Optimismus in die Zukunft, auch wenn sie ohne mich stattfindet.

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