Was ist die EU?


  • Die Europäische Union ist weder ein Bundesstaat wie die USA noch ein Staatenbund mit einem einzigen Machtzentrum wie die ehemalige Sowjetunion.

    Am nächsten kommt man dem Wesen und dem Zweck der EU, wenn man sie mit einem Unternehmenszusammenschluss vergleicht. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der EU mit einer Konzern-Holding zeigt die folgende tabellarische Übersicht:

    Der Wirtschaftskonzern

    Der europäische Staatskonzern (EU)

    Ein Wirtschaftskonzern ist der wirtschaftliche Zusammenschluss von verschiedenen, rechtlich selbständigen Unternehmen.

    Die EU ist der politische Zusammenschluss von verschiedenen, rechtlich unabhängigen Staaten in Europa.

    Die sechs Gründerstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) (Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg) bilden immer noch die Kernzone der EU. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks traten politische Gründe für einen Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft (EG) in den Vordergrund („Osterweiterung“). Seit dem Jahr 2000 wurden wieder wirtschaftliche Interessen wichtiger:

    Die EU sollte „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten ... Wirtschaftsraum in der Welt“ werden (Lissabon). Das sind hohle Worte.

    Vor nicht allzu langer Zeit waren europäische Mächte die Kolonialherren über die halbe Welt. Davon ist wenig geblieben. Die EU ist der missratene Versuch den zweit- und drittrangigen Staaten in Europa doch noch irgendwie Weltgeltung zu verschaffen.

    Die Finanzkrise von 2008 und die Flüchtlingskrise (vor allem seit 2015) führten zum britischen EU-Austritt, und bewiesen, dass die EU ganz wie die europäischen Einzelstaaten nach 1945 nur eine zweitrangige Macht in der Welt bleibt. Ein Klub von Fußkranken schafft keine Sprinterstaffel.

    Formen der Abhängigkeit

    Ein klassischer Konzern wird von der Muttergesellschaft beherrscht. Die Tochtergesellschaften sind abhängige Unternehmen.


    Bei einem Holding-Konzern werden die beteiligten Unternehmen von einer einheitlichen und gemeinsamen Führungsebene (Holding) geführt. Die beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich und in dem von der Holding vorgegebenen Rahmen selbständig.

    Holdings sind Gesellschaften, „die eine Beteiligung an einem oder mehreren anderen Unternehmen halten, deren Unternehmensgegenstand darin besteht, ... den langfristigen Wert ... der verbundenen Unternehmen ... zu fördern.“ (§ 2 KAGB)

    Im Kolonialsystem beherrscht ein Kolonialstaat mehrere abhängige Kolonien. So versuchte Nazi-Deutschland über ganz Europa ein Kolonialsystem zu errichten.

    Die EU ist kein Kolonialsystem. Die EU-Staaten entsprechen am ehesten einem Holding-Konzern. Die EU-Behörden in Brüssel wurden freiwillig von den Mitgliedsstaaten als zusätzliche Managementebene („Holding“) oberhalb der Einzelstaaten geschaffen. Jeder Einzelstaat hat in dieser europäischen Holding Sitz und Stimme.


    Der Zweck der EU-Holding ist es, die Wirtschaftskraft und die politische Macht der EU-Staaten insgesamt oder auch ihrer Einzelstaaten zu fördern.

    Ein Unternehmen wird Teil eines Konzerns durch a) feindliche Übernahme, b) freiwilligen Zusammenschluss (Fusion).

    Die „feindliche Übernahme“ eines Staates geschieht durch Eroberung. EU-Mitglied wird ein Staat jedoch durch freiwilligen Antrag und durch Beschluss der anderen EU-Mitgliedsstaaten.

    Zweck des Zusammenschlusses

    Unternehmensfusionen sollen möglichst für alle Beteiligten Vorteile bringen: Zugang zu Know-How, Kostenvorteile durch vertikale oder horizontale Arbeitsteilung (organischer Konzern oder Mischkonzern), erleichterter Zugang zu Lieferanten und Kunden, Teilnahme an einem Monopol.

    Kleinere Staaten suchen in der EU Unterstützungsgelder (Regionalfonds) oder Schutz vor dem ehemaligen „Partner“ (Russland). Ohne EU-Betritt bleiben sie von der monopolähnlichen EU-Dominanz bedroht. Mindestens wollen kleine Staaten dann ein Assoziierungsabkommen mit der EU (Schweiz).

    Größere Staaten erwarten von neuen (kleinen) EU-Mitgliedern eine Ausweitung ihres Marktes (zusätzliche/billigere Lohnarbeiter, erweiterter Absatzmärkte).

    Die Diskussion um den britischen EU-Austritt drehte sich um die Frage, ob britische Kapitalisten eher Vorteile innerhalb oder außerhalb der EU hätten. Diese Frage spaltet die Briten.

    Organisation der Holding

    Strategische Entscheidungen für die Tochtergesellschaften werden in der Konzernverwaltung getroffen. Das Tagesgeschäft verbleibt in den Konzerntöchtern.

    „Konzernverwaltung“ der Europäischen Union sind die Organe der EU.

    Der Aufsichtsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Kapitalgesellschaft. In der Regel haben die Anteilseigner entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung mehr oder weniger Stimmen im Aufsichtsrat. Das Stimmrecht berechtigt jeden Anteilseigner, an allen Beschlussfassungen teilzunehmen. Sein Stimmrecht ist ein Mitwirkungsrecht.

    Höchstes Organ der EU ist die Versammlung der Regierungschefs („Europäischer Rat“). Er ist der „Aufsichtsrat“ der EU.

    „Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission.“ (§ 15.2 EUV)

    „Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, entscheidet der Europäische Rat im Konsens“ (§ 15.4 EUV)

    Entscheidungen fallen meist im Konsens, aber die Größe eines Landes und die Größe seiner Wirtschaft bestimmen indirekt seinen Einfluss im Rat.

    Häufiger als die Regierungschefs treffen sich die Fachminister („Ministerrat“). Auch hier sind alle Länder mit einer Stimme vertreten. „Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit.“ § 16.3 EUV). Qualifizierte Mehrheit ist „eine Mehrheit von mindestens 55% der Mitglieder des Rates ... sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65% der Bevölkerung der Union ausmachen. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Mitglieder des Rates erforderlich...“ (16.4 EUV)

    Der Konzernvorstand ist grundsätzlich funktional (nach Aufgabenbereichen) organisiert. Der Konzernvorstand hat ein Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführungen der Töchter.

    "Konzernvorstand" der EU oberhalb der einzelnen Regierungen ("Geschäftsführungen") ist die EU-Kommission.

    Die EU-Kommission gilt allen EU-Kritikern als „Bösewicht“, weil von dort konkrete Richtlinien und Verordnungen kommen, die sofort in allen Einzelstaaten gelten, falls sie nicht vom Rat oder Parlament gestoppt werden.

    „Die Kommission fördert die allgemeinen Interessen der Union und ergreift geeignete Initiativen zu diesem Zweck. Sie sorgt für die Anwendung der Verträge ... Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme. Sie übt nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv-, und Verwaltungsfunktionen aus.“ ($17.1 EUV)

    Die EU-Kommissare werden auf Vorschlag des EU-Rates „so ausgewählt, dass das demografische und geografische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommt.“ (§17.5 EUV)

    Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungsfunktion und dient quasi als „Personalrat“ und Beratung der EU-Staaten:

    „Das Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Unionsakts ... erfordern. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Europäischen Parlament die Gründe dafür mit.“ (§ 225 AEUV)

    Schließlich gibt es noch den Europäischen Gerichtshof: „Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat.“ (§ 19.2 EUV)

    ... und die Europäische Notenbank EZB. Seit Einführung des Euro als gemeinsame Währung hat die EZB einigen Einfluss auf die europäische Wirtschaftspolitik.

    Konkurrenz und Kooperation

    Die Zugehörigkeit zu einem Konzern hindert keineswegs, dass einzelne Abteilungen und Töchter um Ressourcen und Gewinnabschöpfung miteinander konkurrieren. Nach außen hin beschränkt der Konzern die Konkurrenz. Nach innen setzt sich der Konkurrenzkampf einzelner Unternehmensteile fort.

    Innerhalb der EU gibt es Konkurrenz einmal um die Einzahlung (welcher Staat trägt wie viel zu den Kosten bei), dann um die Auszahlung (wer bekommt wie viel Geld für welchen Zweck?).

    Es gibt Konkurrenz um jede konkrete Richtlinie und Verordnung. Es gibt Konkurrenz um die Kompetenzen der EU. Es gibt Konkurrenz um die politische Ausrichtung (für oder gegen Russland, für oder gegen Intervention in Nahost und Nordafrika etc.)

    Die EU bietet kleinen europäischen Staaten Schutz gegen die politische und wirtschaftliche Konkurrenz nach Außen in der Welt. Innerhalb der EU setzen sich jedoch meist die mächtigeren Staaten und Regierungen durch. Das nutzen nationalistische Strömungen in Europa, um Stimmung gegen die „EU als Superstaat“ zu machen. Ohne die EU steht jedoch kein europäischer Staat und keine europäische Regierung in der internationalen Konkurrenz irgendwie besser da. Das wird der britische Austritt aus der EU beweisen. Die Erfahrungen des Brexit führen nicht zu einer Stärkung, sondern zur Schwächung nationalistischer Tendenzen in Europa.

    Wal Buchenberg, 6. Juli 2017

  • Rosa Luxemburg zur EU

    (alle Zitate aus "Friedensutopien" von 1911)


    Luxemburg hielt die Idee der Vereinigten Staaten von Europa 1911 für wirtschaftlich und politisch „längst überholt“:

    ● für wirtschaftlich überholt, weil die Verflechtung der Weltwirtschaft ihrer Meinung nach bereits so weit vorangeschritten war, dass die wirtschaftliche Verflechtung der europäischen Staaten untereinander gegenüber ihren globalen Verflechtungen keine ausreichend vereinheitlichenden Tendenzen aufwies, auf deren Basis eine wirtschaftiche Einheit entstehen könnte. „Europa bildet ebenso wenig ein in sich zusammenhängendes besonderes Ganzes innerhalb der Weltwirtschaft wie Asien oder [der Kontinent] Amerika.“

    ● für politisch überholt, weil die „Zeiten [...], wo der Schwerpunkt der politischen Entwicklung und die Kristallisationsachse der kapitalistischen Gegensätze auf dem europäischen Kontinent lagen, [...] längst vorbei“ seien. „Heute ist Europa nur ein Glied in der wirren Kette internationaler Zusammenhänge und Gegensätze. Und was das Entscheidende: Die europäischen Gegensätze selbst spielen jetzt gar nicht mehr auf dem europäischen Kontinent, sondern in sämtlichen Weltteilen und Ozeanen.“ In Europa herrsche Frieden, „weil europäische Fragen und Interessen jetzt auf dem Weltmeer und nicht in dem europäischen Krähwinkel ausgefochten werden.“


    In ihrer Kritik an Karl Kautsky beschrieb Luxemburg den Charakter, den ein Zusammenschluss der europäischen Staaten ihrer Ansicht nach haben würde:



    „Nicht von sozialdemokratischen Parteien, sondern von bürgerlicher Seite ist bis jetzt von Zeit zu Zeit die Idee eines europäischen Zusammenschlusses aufgeworfen worden. Dies geschah aber jedes Mal mit deutlicher reaktionärer Tendenz. Es war z.B. der bekannte Sozialistenfeind Prof. Julius Wolf, der die europäische Wirtschaftsgemeinschaft propagierte. Sie bedeutete aber nichts andres als eine Zollgemeinschaft zum handelspolitischen Kriege gegen die Vereinigten Staaten von Amerika und ist auch so von sozialdemokratischer Seite aufgenommen und kritisiert worden. Und jedes Mal, wo bürgerliche Politiker die Idee des Europäertums, des Zusammenschlusses europäischer Staaten auf den Schild erhoben, da war es mit einer offenen oder stillschweigenden Spitze gegen die »gelbe Gefahr«, gegen den »schwarzen Weltteil«, gegen die »minderwertigen Rassen«, kurz, es war stets eine imperialistische Mißgeburt.

    [...] die Losung des europäischen Zusammenschlusses kann objektiv innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft nur wirtschaftlich einen Zollkrieg mit Amerika und politisch einen kolonialpatriotischen Rassenkampf bedeuten. Der Chinafeldzug der vereinigten europäischen Regimenter mit dem Weltfeldmarschall Waldersee an der Spitze und dem Hunnenevangelium als Panier – das ist der wirkliche und phantastische, der einzig mögliche Ausdruck der »europäischen Staatenföderation« in der heutigen Gesellschaft. [...]

    Nicht die europäische Solidarität, sondern die internationale Solidarität, die sämtliche Weltteile, Rassen und Völker umfaßt, ist der Grundpfeiler des Sozialismus im Marxschen Sinne. Jede Teilsolidarität aber ist nicht eine Stufe zur Verwirklichung der echten Internationalität, sondern ihr Gegensatz, ihr Feind.“ (Hervorhebungen im Original. )

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    Waldersee war um 1900 der Oberbefehlshaber eines Truppenkontingents der Regierungen des Deutschen Reichs, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Japans, Österreich-Ungarns, Russlands und der USA gegen die antikoloniale chinesische Bewegung der Verbände für Gerechtigkeit und Harmonie (Yihetuan / „Boxer“). In der Bewegung spielten auch Muslime eine Rolle (Gansu Armee), was den deutschen Kaiser Wilhelm II bewog, den osmanischen Sultan Abdülhamid II um Gegenmaßnahmen zu bitten, der dann über Zeitungs­veröffentlichungen chinesische Muslime beschwor, die Yihetuan-Bewegung nicht zu unterstützen.

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