Entschuldigt bitte, wenn ich euch mit Grundlagenstoff belästige.
Bei der Frage, inwiefern die konkret verausgabte Arbeitszeit eines Warenproduzenten als gesellschaftlich durchschnittlich notwendige Arbeitszeit gelten kann, kam mir folgendes (dämliches) Gedankenspiel in den Kopf:
Angenommen, ein Kapitalist gründet ein Unternehmen, das sich darauf spezialisiert, Sandkörner, aus einer vorher gekauften Menge Sand, einzeln (!) mit Pinzetten in Flaschen abzufüllen. Der Arbeitsaufwand, bzw. die konkret verausgabte Arbeitszeit der beschäftigten Arbeitskräfte, um eine mit Sand gefüllte Flasche zu produzieren, ist extrem hoch. Da aber die konkret verausgabte Arbeitszeit, nur hinsichtlich durchschnittlicher Produktivität, durchschnittlicher Qualifikation und vorhandenem zahlungsfähigen Bedarf, als gesellschaftlich durchschnittlich notwendig angesehen werden kann, müsste man doch sagen, dass 0% der konkret verausgabten Arbeitszeit der lohnabhängigen Sandkornabfüller als gesellschaftlich durchschnittlich notwendig und damit als wertbildend gelten kann, bzw. die mit Sand gefüllten Flaschen wertlos sind, da es keinerlei gesellschaftlichen Bedarf an mit Sand gefüllten Flaschen gibt, egal wieviel 18-Stunden-Arbeitstage abgeleistet wurden. Die in das Produkt eingegangenen Anteile des konstanten Kapitals (Flaschen, Sand, Pinzetten) müssten sich damit doch eigentlich auch entwertet haben, da sich das Produkt wahrscheinlich noch nicht mal zum Wert der Flaschen, Pinzetten und des Sands verkaufen lassen wird.
Stimmt die Überlegung so in etwa?