Nach der Machtergreifung der Nazis 1933 wanderten viele Sozialdemokraten und Kommunisten in die privaten Folterkeller der SA. Wer vor Gericht kam, wurde 1933 „nur“ zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Seit 1935 wurden immer mehr Todesurteile gefällt. In Frankfurt wurden zum Tode verurteilte Häftlinge im ehemaligen Frauengefängnis Preungesheim guillotiniert. Die Leichen gingen dann an die Frankfurter Universitäts-Anatomie für „wissenschaftliche Studien“. Am 18. Oktober 1940 schrieb der Leiter der Anatomie an den Generalstaatsanwalt:
„Einige Beobachtungen, die ich an den Leichen von Hingerichteten anlässlich der letzten Exekutionen machen konnte, veranlassen mich, Sie von Nachfolgendem in Kenntnis zu setzen. (...)
Während bei den mit dem Handbeil Exekutierten die Schnittfläche jeweils haarscharf und glatt war und schon die unmittelbare Umgebung des Schnittes keinerlei Zerstörung aufwies, was ja im Interesse der Verarbeitung der Organe und Gewebe für uns sehr begrüßenswert ist, zeigten sich bei den mit dem Preungesheimer Gerät Exekutierten schwere Veränderungen. Die Schnittfläche ist keineswegs immer glatt. Sie wirkt vielmehr zerrissen, auch die Haut ist nicht mehr glatt durchschnitten, sondern häufig zerfetzt. In der näheren und weiteren Umgebung des Schnittes ist aber vor allem eine blutige Durchtränkung aller Gewebe nachweisbar, die darauf hinweist, dass dieses Fallbeil weniger durch seine scheidende Schärfe als durch seine quetschende Schwere den Kopf vom Rumpf getrennt hat. Durch diese Mängel sind bei einer ganzen Reihe von Leichen die Organe in näherer und weiterer Umgebung des Schnittes für Gewebsuntersuchungen unbrauchbar. (...) Im Interesse der Wissenschaft, der war ja in diesem Falle allein zu dienen haben, fühle ich mich verpflichtet, Sie auf diese Schäden aufmerksam zu machen und der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass es gelingen möge, die mutmaßlichen Mängel abzuschaffen, gegebenenfalls durch die Beschaffung eines neuen Exekutionsgerätes. Mit den besten Empfehlungen (...)“
Zitiert nach: Beier, Gerhard: Arbeiterbewegung in Hessen. Zur Geschichte der hessischen Arbeiterbewegung durch einhundertfünfzig Jahre (1834-1984), S. 307-