Da es ja heute nichts Wichtigeres gibt als das richterliche "Abwatschn" eines Wurstfabrikanten:
Zum Vergleich einige Straftaten, bei denen das StGB einen Strafrahmen "nicht unter drei Jahren" vorsieht:
- Vergewaltigung mit Gewaltanwendung/Waffengewalt § 177 StGB
- bewaffneter Raubüberfall § 250 StGB
- schwere Körperverletzung mit Dauerschaden § 226.2 StBG
- Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StBG
- Sachbeschädigung mit Todesfolge § 318.4 StBG
Gruß Wal