• Da es ja heute nichts Wichtigeres gibt als das richterliche "Abwatschn" eines Wurstfabrikanten:
    Zum Vergleich einige Straftaten, bei denen das StGB einen Strafrahmen "nicht unter drei Jahren" vorsieht:


    - Vergewaltigung mit Gewaltanwendung/Waffengewalt § 177 StGB


    - bewaffneter Raubüberfall § 250 StGB


    - schwere Körperverletzung mit Dauerschaden § 226.2 StBG


    - Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StBG


    - Sachbeschädigung mit Todesfolge § 318.4 StBG


    Gruß Wal

    Ich schaue mit Optimismus in die Zukunft, auch wenn sie ohne mich stattfindet.

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