Gesetz über Kreditwesen: Wer nicht arm ist, ist
verdächtig Seit dem 1. April 2003 muss der § 24c des Gesetzes über
das Kreditwesen zwingend bei Banken und Sparkassen umgesetzt worden
sein. Seit diesem Datum kann die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht auf Antrag einer staatlichen Behörde rund um
die Uhr an Werk- und Feiertagen die Kunden und Kontostammdaten von jedem
einzelnen Konto in der Bundesrepublik abrufen und überprüfen.
Seit
dem 1. April 2003 sind folgende Daten auf gesonderten Datenbanken
abrufbar: Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des
Kontoinhabers und von eventuellen
Verfügungsberechtigten; Kontonummer; Depotnummer; sowie deren
Eröffnungs- und Schließungsdatum.
Automatisch dokumentiert und
an die Bundesanstalt gemeldet werden alle Kontobewegungen ab 15.000 Euro.
Nach dem Zufallsprinzip werden einzelne Vorgänge ausgewählt und von
verschiedenen Behörden (Finanzamt, Bundeskriminalamt etc.)
überprüft.
Ein Römer, der mit einem Reinigungsunternehmen für
Toiletten reich geworden war, meinte noch: Geld stinkt nicht! Heute
wird an jedem größeren Geldschein geschnüffelt. Es gibt schon
Zoll-Spürhunde, die Bargeld riechen können. Was uns die herrschende
Klasse damit deutlich macht: Armut ist der Normalzustand unserer
Gesellschaft. Wer nicht zur Herrenklasse gehört und trotzdem nicht arm
ist, ist verdächtig. 11.6.2003 |