Recht
und Justiz
1. Mit den
gesellschaftlichen Verhältnissen ist auch festgelegt, welches Verhalten
die Regel und was ein Regelverstoß (Kriminalität) ist. Gesetze
bestrafen nicht nur Verbrecher, sie machen sie auch. Es sind
„nicht so sehr die besonderen politischen Einrichtungen eines Landes ...
als vielmehr die grundlegenden Bedingungen der modernen bürgerlichen
Gesellschaft im Ganzen, die eine durchschnittliche Anzahl Verbrechen in
einem gegebenen nationalen Teil der Gesellschaft hervorbringen...“ K.
Marx, Die Todesstrafe, 18. 2.1853. MEW 8, 508.
„Der Diebstahl
(setzt) als gewaltsame Verletzung des Eigentums das Eigentum voraus ...“
K. Marx, MEW 16, 27.
Es hängt „in gewissem Grade von der
offiziellen Gesellschaft (= herrschende Klasse) ab, bestimmte
Verletzungen ihrer Regeln als Verbrechen oder nur als Vergehen zu
stempeln. Diese Differenz in der Beurteilung, ... entscheidet über das
Schicksal von Tausenden von Menschen und über den moralischen Ton der
Gesellschaft. Das Gesetz selbst kann nicht nur das Verbrechen bestrafen,
sondern es auch hervorrufen ....“ K. Marx, MEW 13, 492f.
2.
Strafjustiz ist ein Machtmittel der Herrschenden „Es ist ...
schwer, wenn nicht gar unmöglich, ein Prinzip aufzustellen, womit man die
Berechtigung und Zweckmäßigkeit der Todesstrafe in einer auf ihre
Zivilisation stolzen Gesellschaft zu begründen vermöchte. Man hat die
Strafe gewöhnlich verteidigt als ein Mittel zur Besserung oder zur
Einschüchterung. Aber welches Recht hat man, mich zu strafen, um andere zu
bessern oder einzuschüchtern? Außerdem gibt es so etwas wie die Statistik,
und es gibt die Geschichte, und beide beweisen voll und ganz, dass die
Welt seit Kain durch Strafen weder gebessert noch eingeschüchtert worden
ist. Ganz im Gegenteil. ... Wenn wir die Dinge offen aussprechen und
auf alle Umschreibungen verzichten, so ist die Strafe nichts anderes als
ein Verteidigungsmittel der Gesellschaft gegen die Verletzung ihrer
Lebensbedingungen, was auch immer deren Inhalt sein mag. - Was für
eine Gesellschaft ist das aber, die kein besseres Instrument ihrer
Verteidigung kennt als den Henker ...? Wenn ... Verbrechen,
sobald man sie in großer Zahl beobachtet, in ihrer Häufigkeit und Art die
Regelmäßigkeit von Naturerscheinungen zeigen, ... besteht da nicht die
Notwendigkeit - statt den Henker zu verherrlichen, der eine
Reihe Verbrecher beseitigt, nur um wieder Platz für neue zu
schaffen -, ernstlich über die Änderung des Systems nachzudenken, das
solche Verbrechen züchtet?“ K. Marx, Die Todesstrafe, 18. 2.1853. MEW 8,
507-509.
3. Die Juristerei ist die eigentliche Staatsreligion.
Sie ist die Anbetung der bestehenden sozialen und politischen Verhältnisse
und die Juristen sind ihre Ministranten. Der „Standpunkt der
juristischen Illusion betrachtet ... nicht das Gesetz als Produkt der
materiellen Produktionsverhältnisse, sondern umgekehrt die
Produktionsverhältnisse als Produkt des Gesetzes.“ K. Marx, Kapital I, MEW
23, 643, Anm. 73.
„Im Staate stellt sich uns
die erste ideologische Macht über den Menschen dar. ... Der Staat aber,
einmal eine selbständige Macht geworden gegenüber der Gesellschaft,
erzeugt alsbald eine ... Ideologie. Bei den Politikern von Profession, bei
den Theoretikern des Staatsrechts und den Juristen des Privatrechts
nämlich geht der Zusammenhang mit den ökonomischen Tatsachen erst recht
verloren. Weil in jedem einzelnen Falle die ökonomischen Tatsachen die
Form juristischer Motive annehmen müssen, um in Gesetzesform sanktioniert
zu werden, und weil dabei auch selbstverständlich Rücksicht zu nehmen ist
auf das ganze schon geltende Rechtssystem, deswegen soll nun die
juristische Form alles sein und der ökonomische Inhalt nichts. ... Noch
höhere, d.h. noch mehr von der materiellen, ökonomischen Grundlage sich
entfernende Ideologien nehmen die Form der Philosophie und der Religion
an. Hier wird der Zusammenhang der Vorstellungen mit ihren materiellen
Daseinbedingungen immer verwickelter, immer mehr durch Zwischenglieder
verdunkelt. Aber er existiert.“ F. Engels, Feuerbach, MEW 21,
302.
4. Die „Dienste“ der Juristen sind überflüssig bzw. sind
überflüssig zu machen „Der Dienst
eines Soldaten oder Arztes oder Juristen, scheint nur notwendig
zu sein. ... Wenn ich gesund bin und den Arzt nicht brauche oder das
Glück habe, keine Prozess führen zu müssen, so vermeide ich es wie die
Pest, Geld in ärztlichen oder juristischen Dienstleistungen auszulegen.“
K. Marx, Theorien über den Mehrwert I., MEW 26.1, 379-381 „...Regierung, Richter,
Offiziere, Pfaffen etc. die Gesamtheit der alten ideologischen Stände, ...
ihre Gelehrten, Magister und Pfaffen... sie leben von dem Produkt des
Fleißes anderer Leute, müssen also auf das unvermeidliche Maß
reduziert werden.“ K. Marx,
Theorien über produktive und unproduktive Arbeit I. MEW 26.1,
273.
Wo es dem Verständnis dient, habe ich veraltete
Fremdwörter, alte Maßeinheiten und teilweise auch Zahlenangaben modernisiert. Alle diese und die
kommentierenden Textteile, die nicht wörtlich von Marx stammen, stehen in
kursiver Schrift. Wal Buchenberg |