Grundgesetz

Entstehung des Grundgesetzes

 

In den Jahren 1946 und 1947 fanden auf Gemeinde- und Länderebene unter alliierter Aufsicht Wahlen statt. Ausgeschlossen von diesen ersten Wahlen seit 1933 waren gut 5 Prozent der Erwachsenen, die als NS-belastet eingestuft waren. In der britischen Zone hatten auch die meisten Beamten zunächst kein Wahlrecht.

Hohe Wahlbeteiligungen zeigten ein waches politisches Interesse. Zum Beispiel lag bei den Stadtverordneten-Wahlen in Gesamtberlin von 1946 die Wahlbeteiligung über 90 Prozent. An der Kommunalwahl in Essen im gleichen Jahr beteiligten sich 78 Prozent der Wähler. Meist lag die Wahlbeteiligung in den ersten Nachkriegsjahren der BRD über 75%.

Viel mehr als das Ankreuzen von Wahlzetteln trauten die Alliierten und die neue deutsche Politikerklasse den Bürgern nicht zu. Die neuen Landtage und Landesregierungen gaben sich selber politische Geschäftsordnungen. Die Staatstätigkeit war organisiert als Privatunternehmen der Parteien mit den Militärgouverneuren als ihrem Aufsichtsrat.

Der Parteienstaat entstand. Wer nicht Parteimitglied war, war faktisch von der politischen Willensbildung ausgeschlossen und hatte keine politische Mitsprache. Dieses Misstrauen gegenüber dem "einfachen" Volk bestimmte auch die Entstehung des Grundgesetzes.

 Im Juni 1948 beschlossen die Westmächte auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz (Westmächte plus westliche Nachbarstaaten Deutschlands) die Gründung eines westdeutschen Staates.

Den Ministerpräsidenten der elf Länder in der Westzone wurde am 1. Juli die Empfehlung zur Gründung eines deutschen Weststaates übergeben und sie beauftragt, bis September 1948 eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.

Nach einigem Zieren taten die elf Ministerpräsidenten, was sie tun sollten.

Die Länderregierungen beriefen einen Verfassungsausschuss mit je einem Delegierten pro Landtag plus fünf weiteren Fachleuten.

Dessen Arbeit begann am 10. August fernab der Öffentlichkeit auf der Herreninsel im Chiemsee. Unter strengster Geheimhaltung wurde auf der Herreninsel der Entwurf für das Grundgesetz mit 149 Artikel ausgearbeitet.

Überarbeitung dieses Entwurfs und seine Verabschiedung übernahm ein westdeutscher "Parlamentarischer Rat", dessen Mitglieder ebenfalls die neue Partei- und Staatselite bestimmte. Die elf Länderparlamente wählten pro 750.000 Einwohner einen Delegierten. Das ergab 65 "parlamentarische Räte", die anstelle der Bürger dachten, berieten und entschieden.

 Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen vom Parlamentarischen Rat angenommen und am 12. Mai von den Militärgouverneuren genehmigt.

Die bayrische Delegation und der bayrische Landtag stimmten gegen das Grundgesetz, weil es ihnen nicht genug Weiß-Blau getüncht schien.

Die zwei Delegierten der KPD stimmten gegen das Grundgesetz, nicht etwa weil diese neue Verfassung unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter dem Rücken des "Staatsvolks" und ohne jede Einflussmöglichkeit der Bürger entstanden ist, sondern weil den KPDlern ihr nationalistisches Programm ("deutsche Einheit") wichtiger war als basisdemokratische Entscheidungsfindung und als die Zügelung staatlicher Willkür.

In einer Umfrage der US-Behörden im Juli 1949 zeigte sich, dass nicht einmal 47 Prozent der Deutschen in den Westzonen überhaupt wussten, dass nunmehr ein "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" existierte.

 Das Grundgesetz ist die politische Geschäftsordnung, die sich die neue Politikerklasse der BRD mit der Nachhilfe der Westalliierten und ohne Einflussmöglichkeit von unten gegeben hat. Wie eine Geschäftsordnung wurde das Grundgesetz seit seinem Bestehen durchschnittlich einmal pro Jahr geändert. Der Paragraf 79.1 GG besagt: "Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt." Nichts leichter als das.

 Die "einfachen" Bürger waren bei der Entstehung des Grundgesetzes von jeder Einflussmöglichkeit ausgeschlossen.

Eine Volksabstimmung über das Grundgesetz wurde von der Politikerklasse erwogen und verworfen. Bei keiner der späteren Grundgesetzänderungen wurde jemals das "einfache Volk" - der angebliche Souverän - gefragt.

 Dieses Elitenbewusstsein der Grundgesetzväter (und vier Grundgesetzmütter) setzte die Maßstäbe für alle bundesdeutschen Politiker und Staatsbedienstete. Das "einfache" Volk, die Bürger, stehen in der Bundesrepublik unter dem permanenten Generalverdacht, entweder dumm ("einfach") oder extremistisch zu sein, möglicherweise auch beides.

Es ist dieser elitäre Generalverdacht gegen das "einfache" Volk, der die Bürger von allen Sachentscheidungen ausschloss.

Es ist dieser elitäre Generalverdacht gegen das "einfache" Volk, der ohne Umweg in den Überwachungsstaat mündete.

Es ist dieser elitäre Generalverdacht, der in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst zur Entpolitisierung, dann zu antistaatlichem Misstrauen und schließlich zu wachsendem Missmut gegenüber Staat und Politik führte.

Es ist dieser elitäre Generalverdacht, gegen den alle sozialen Bewegungen in der BRD ankämpfen mussten und ankämpfen.

 Wal Buchenberg, 13.03.2007

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