Kapital 3.747 - 780 44.
Kapitel Differentialrente auch auf dem schlechtesten bebauten
Boden (Sonderfall der Differentialrente II: Die Kornernte
muss für vermehrte Nachfrage gesteigert werden durch zusätzliche
Kapitalauslage auf dem zweitschlechtesten Boden B. Anderer Boden steht
nicht zur Verfügung. Dort wurde die bisherige Kornmenge zu
zweitschlechtesten Bedingungen produziert, die zusätzliche Kornmenge aber
zu Bedingungen, die schlechter sind als auf schlechtesten Boden A. So
werden die über A erhöhten Produktionskosten der zusätzlichen Kornmenge
zum regulierenden Produktionspreis. Da dieser neue, regulierende
Produktionspreis über den Produktionskosten des Bodens A liegt, macht auch
Boden A einen Extraprofit und wirft eine Rente ab.)
45. Kapitel Die absolute Grundrente „Bei
Analyse der Differentialrente wurde ausgegangen von der Voraussetzung,
dass der schlechteste Boden keine Grundrente zahlt oder, um es allgemeiner
auszudrücken, dass nur der Boden Grundrente zahlt, für dessen Produkt der
individuelle Produktionspreis unter dem den Markt regulierenden
Produktionspreis steht, so dass in dieser Weise ein Extraprofit
entspringt, der sich in Rente verwandelt.“ K. Marx, Kapital 3. :
756. „Nennen wir den allgemeinen, den Markt regulierenden
Produktionspreis P, so fällt P für das Produkt der schlechtesten Bodenart
A mit ihrem individuellen Produktionspreis zusammen; d.h. es zahlt der
Preis das in der Produktion verzehrte konstante und variable Kapital plus
dem Durchschnittsprofit (= Unternehmergewinn plus Zins). Die Rente ist
hier gleich Null.“ K. Marx, Kapital 3. : 756. „Der individuelle
Produktionspreis der nächstbesseren Bodenart B = P‘, und P ist größer
als P‘, d.h. P zahlt mehr als den wirklichen Produktionspreis des
Produkts der Bodenklasse B. Es sei nun P - P‘ = d; d, der Überschuss
von P über P‘, ist daher der Extraprofit, den der Pächter dieser
Klasse B macht. Dies d verwandelt sich in Rente, die dem Grundeigentümer
zu zahlen ist.“ K. Marx, Kapital 3. : 756. „Gesetzt nun, für die
Bodenklasse A sei die Voraussetzung falsch, dass die Rente = 0 und daher der Preis ihres Produkts
= P + 0. Sie zahle vielmehr auch eine Rente = r. In diesem Fall folgt
zweierlei. Erstens: der Preis des Bodenprodukts der Klasse A
wäre nicht reguliert durch seinen Produktionspreis, sondern enthielte
einen Überschuss über diesen, wäre = P + r. ... Der regulierende
Marktpreis des gesamten, auf dem Markt befindlichen Produkts aller
Bodenarten wäre dann nicht der Produktionspreis, den das Kapital überhaupt
in allen Produktionssphären abwirft, d.h. ein Preis gleich den Auslagen
plus dem Durchschnittsprofit, sondern er wäre der Produktionspreis plus
der Rente, P + r.“ K. Marx, Kapital 3. : 756. „Dennoch wäre aber
zweitens in diesem Fall, obgleich der allgemeine Preis des
Bodenprodukts wesentlich modifiziert würde, das Gesetz der
Differentialrente in keiner Weise hierdurch aufgehoben. Denn wenn der
Preis des Produkts der Klasse A, und damit der allgemeine Marktpreis, = P
+ r, so wäre der Preis der Klassen B, C, D etc. ebenfalls = P + r. Aber
da für Klasse B P - P‘ = d, so wäre (P + r) - (P‘ + r) ebenfalls = d
.... Die Differentialrente wäre also nach wie vor dieselbe und wäre
durch dasselbe Gesetz geregelt, obgleich die Rente ein von diesem Gesetz
unabhängiges Element enthielte und gleichzeitig mit dem Preis des
Bodenprodukts einen allgemeinen Zuwachs erführe.“ K. Marx, Kapital 3. :
757. „Das Gesetz der Differentialrente ist also von dem Ergebnis der
folgenden Untersuchung unabhängig.“ K. Marx, Kapital 3. : 757. „Der
Umstand, dass der Pächter (von Boden A) sein Kapital zum
gewöhnlichen Profit verwerten könnte, wenn er keine Rente zahlt, ist
durchaus kein Grund für den Grundeigentümer, dass er seinen Boden dem
Pächter umsonst leiht.“ K. Marx, Kapital 3. : 758. „... der Umstand,
dass der schlechteste Boden Rente abwerfen muss, damit seine Bebauung
überhaupt erlaubt wird, wäre die Ursache des Steigens der Getreidepreise
bis zu dem Punkt, wo diese Bedingung erfüllt werden kann.“ K. Marx,
Kapital 3. : 763. „Das bloße juristische Eigentum am Boden schafft dem
Eigentümer keine Grundrente. Wohl aber gibt es ihm die Macht, seinen Boden
solange der Ausbeutung zu entziehen, bis die ökonomischen
Verhältnisse eine Verwertung desselben erlauben, die ihm einen Überschuss
abwirft, sei es, dass der Boden zur eigentlichen Agrikultur verwandt
werde, sei es zu anderen Produktionszweigen, wie Bauten etc.... Er
verpachtet erst, sobald ihm ein Pachtgeld gezahlt werden kann. Der
Marktpreis muss also über den Produktionspreis gestiegen sein zu P + r, so
dass dem Grundeigentümer eine Rente gezahlt werden kann.“ K. Marx, Kapital
3. : 765f. „Es folgt endlich, dass in diesem Fall nicht die Verteuerung
des Produkts Ursache der Rente, sondern die Rente Ursache der Verteuerung
des Produkts ist. Wenn der Preis des Produkts der Flächeneinheit des
schlechtesten Bodens = P + r, so steigen alle Differentialrenten um das
entsprechende Mehrfache von r, da nach der Voraussetzung P + r der
regulierende Marktpreis wird.“ K. Marx, Kapital 3. : 771. „Die
Differentialrente hat das Eigentümliche, dass das Grundeigentum hier nur
den Extraprofit abfängt, den sonst der Pächter einstecken würde...
Das Grundeigentum ist hier nur die Ursache der Übertragung eines ohne sein
Zutun... erwachsenden Teils des Warenpreises, der sich in
Extraprofit auflöst - der Übertragung dieses Preisteils ... vom
Kapitalisten auf den Grundeigentümer. Aber das Grundeigentum ist hier
nicht die Ursache, welche dieses Bestandteil des Preises schafft
oder die Preissteigerung, die er voraussetzt. Dagegen, wenn die
schlechteste Bodenart A nicht bebaut werden kann - obgleich ihre Bebauung
den Produktionspreis abwerfen würde -, bis sie einen Überschuss über
diesen Produktionspreis abwirft, so ist das Grundeigentum der
schöpferische Grund dieser Preissteigerung. Das Grundeigentum
selbst hat Rente erzeugt.“ K. Marx, Kapital 3. : 763. „Das
Grundeigentum ist hier die Barriere, die keine neue Kapitalanlage auf
bisher unbebautem oder unverpachteten Boden erlaubt, ohne Zoll zu erheben,
d.h. ohne eine Rente zu verlangen... Infolge der Schranke..., die das
Grundeigentum setzt, muss der Marktpreis bis zu einem Punkt steigen, wo
der Boden einen Überschuss über den Produktionspreis, d.h. eine Rente
zahlen kann.“ K. Marx, Kapital 3. : 770. „Das Wesen der absoluten Rente
besteht also darin: gleich große Kapitale in verschiedenen
Produktionssphären produzieren, je nach ihrer verschiedenen
Durchschnittszusammensetzung, bei gleicher Rate des Mehrwerts oder
gleicher Ausbeutung der Arbeit verschiedene Massen von
Mehrwert. In der Industrie gleichen sich diese verschiedenen Massen von
Mehrwert zum Durchschnittsprofit uns und verteilen sich auf die einzelnen
Kapitale gleichmäßig als auf aliquote Teile des
Gesellschaftskapitals. Das Grundeigentum ... hindert diese Ausgleichung
für die im Boden angelegten Kapitale und fängt einen Teil des Mehrwerts
ab, der sonst in die Ausgleichung zur allgemeinen Profitrate eingehen
würde. Die Rente bildet dann einen Teil des Werts, spezieller des
Mehrwerts der Waren, der nur statt der Kapitalistenklasse, die ihn aus den
Arbeitern extrahiert hat, den Grundeigentümern zufällt, die ihn aus den
Kapitalisten extrahieren.“ K. Marx, Kapital 3. : 779f.
Diese Kurzfassung aller drei Kapital-Bände
online verzichtet auf die Vertiefung von Einzelfragen, bietet aber den
vollständigen Gedankengang von Marx' Hauptwerk im Zusammenhang und in
seinen eigenen Worten. Jedem neuen Abschnitt geht eine Zusammenfassung
des vorherigen Abschnitts voran. Auslassungen im laufenden Text sind
durch drei Punkte ... kenntlich
gemacht. Hervorhebungen von Marx sind normal fett
gedruckt. Die Seitenangaben beziehen sich auf die Ausgabe der
Marx-Engels-Werke, Bände 23 - 25. Wo es dem Verständnis dient, habe ich
veraltete Fremdwörter, alte Maßeinheiten und teilweise auch
Zahlenangaben modernisiert.
Alle diese und andere Textteile, die nicht wörtlich von Marx stammen,
stehen in kursiver Schrift. Rückfragen zum Text werde ich möglichst
rasch beantworten. Kritik und Anregungen sind jederzeit willkommen. Wal
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