Weiterbeschäftigung – auch das gibt es. Vor
dem Arbeitsgericht erschienen sind zwei Rechtsanwälte in Vertretung des
gekündigten Lohnarbeiters und der beklagten Firma. Beide Parteien haben
sich außergerichtlich geeinigt und geben zu Protokoll: Das beklagte
Unternehmen zahlt dem gekündigten Lohnarbeiter eine Abfindung als
Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes von 10.500 Euro. Die
Parteien begründen ab dem 1.1.2003 ein neues Arbeitsverhältnis. Ein
noch anhängiges Vollzugslohnverfahren vor dem Arbeitsgericht erster
Instanz ist damit erledigt. Die Gerichtskosten werden
geteilt.
Der Lohnarbeiter hatte gegen die Kündigung zum 31.12.2001
erfolgreich auf Weiterbeschäftigung geklagt. Die Weiterbeschäftigung wurde
vollstreckt und in der Folgezeit wurde er zum „besten Mann“, dem
erfolgreichsten Außendienstmitarbeiter, der selbst in einer Zeit
zurückgehender Umsätze in der Baubranche noch zusätzliche Aufträge für die
Firma hereinholen konnte. Der Arbeitsrichter meinte dazu, er kenne aus
seinen 40 Richterjahren nur ein oder zwei Kündigungsklagen mit ähnlichem
Ausgang. Wal Buchenberg, 21.01.200 |