Bahn AG kündigt streikendem Lokführer

Laut dem Bericht einer Bielefelder Zeitung hat das Management der Deutschen Bahn einem streikenden Lokführer fristlos gekündigt. Der Mann ist jetzt arbeitslos. Über die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung verhandelt das Arbeitsgericht erst im Dezember.

Dem Lokführer wurde "gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr" vorgeworfen, weil er am 3. Juli dem Streikaufruf der Lokführergewerkschaft folgte und dabei seinen von ihm geführten Zug auf einer eingleisigen Strecke abgestellt hatte und dadurch andere Züge zu erheblichen Umwegen zwang.

Allein in NRW sollen 50 streikende Lokführer von der Deutschen Bahn abgemahnt, das heißt mit Kündigung bedroht worden sein. Außerdem wurden streikwillige Lokführer von der Deutschen Bahn mit "Notdienstplänen" zur Arbeit gezwungen. "Notdienstpläne" stehen für Fälle, wo Gefahr für Leib und Leben besteht.

Auch wurden kurzfristig von der Bahn bestreikte Züge als "Sonderzüge" deklariert, damit auf diesen Zügen Beamte als Streikbrecher eingesetzt werden können.

Erst am kommenden Freitag entscheidet ein Gericht in Chemnitz, ob die Lokführer auch im Fern- und Güterverkehr streiken "dürfen".
Der herrschende Konsens erklärt alle Streiks für gesetzwidrig, die "unverhältnismäßige Folgen" für Wirtschaft und Bahnverkehr haben.
Kurz: Jeder wirksame Streik ist verboten. Das Bahnmanagement hat dagegen Gesetze und Richter auf seiner Seite, um Streikende zu bedrohen, zu kriminalisieren und zu entlassen. Man darf auch unterstellen, dass die Bahnführung die Auswirkungen des Streiks auf den Personen(nah)verkehr beschränken will, damit möglichst viele Lohnarbeiter ihre Sympathien mit den streikenden Lokführern verlieren.

Vergleiche: http://de.news.yahoo.com/ap/20071022/tde-zahlreiche-lokfhrer-laut-zeitung-weg-e65a892_1.html