Eigentum
1. Eigentum ist der
juristische Ausdruck für die jeweilige Organisationsform der
gesellschaftlichen Arbeit Wo gemeinsam auf gemeinsame Rechnung gearbeitet wird, herrscht Gemeineigentum. Wo auf Rechnung einzelner Familien oder auf individuelle Rechnung gearbeitet wird, herrscht Privateigentum. Zwischen beidem steht das Staatseigentum. „Alle Produktion ist
Aneignung der Natur von Seiten des Individuums innerhalb und vermittelst
einer bestimmten Gesell-schaftsform. In diesem Sinn ist es eine
Binsenweisheit zu sagen, dass Eigentum (Aneignen) eine Bedingung der
Produktion sei. Lächerlich aber ist es, hiervon einen Sprung auf eine
bestimmte Form des Eigentums, z. B. das Privateigentum zu machen.
... Dass ... von keiner Produktion, also auch von keiner Gesellschaft die Rede sein kann, wo keine Form des Eigentums existiert, ist eine Binsenweisheit. Eine Aneignung, die sich nichts zu eigen macht, ist ein Widerspruch in sich.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 9. „Welches immer die gesellschaftlichen Formen der Produktion, Arbeiter und Produk-tionsmittel bleiben stets ihre Faktoren. Aber die einen und die anderen sind dies nur der Möglichkeit nach im Zustand der Trennung voneinander. Damit überhaupt produziert werde, müssen sie sich verbinden. Die besondere Art und Weise, worin diese Verbindung bewerkstelligt wird, unterscheidet die verschiedenen ökonomischen Epochen der Gesellschafts-struktur.“ K. Marx, Kapital II, MEW 24, 42. „Die spezifische
ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren
Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und
Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst
hervorwächst und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber
gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den
Produktions-verhältnissen selbst hervorwachsenden Gemeinwesens und damit
zugleich seine spezifische politische Gestalt. Es ist jedes Mal das
unmittelbare Verhältnis der Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den
unmittelbaren Produzenten – ein Verhältnis, dessen jedesmalige Form stets
naturgemäß einer bestimmten Entwicklungsstufe der Art und Weise der Arbeit
und daher ihrer gesellschaftlichen Produktivkraft entspricht –, worin wir
das innerste Geheimnis, die verborgene Grundlage der ganzen
gesellschaftlichen Konstruktion und daher auch der politischen Form der
Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnisse, kurz, der jedesmaligen
spezifischen Staatsform finden. Dies hindert nicht, dass dieselbe ökonomische Basis – dieselbe den Hauptbedingungen nach – durch zahllos verschiedene empirische Umstände, Naturbedingungen, Rassenverhältnisse, von außen wirkende geschichtliche Einflüsse usw., unendliche Variationen und Abstufungen in der Erscheinung zeigen kann, die nur durch Analyse dieser empirisch gegebenen Umstände zu begreifen sind.“ K. Marx, Kapital III, MEW 25, 799f. 2. Bis zur
Sesshaftwerdung gab es nur gemeinschaftliches Stammeseigentum in Form der
Herde oder in Form des gemeinsamen Bodenbesitzes (ca. 500000 bis 8000
v. Chr.) „Braucht der arbeitende Produzent alle seine Zeit, um die zur Erhaltung seiner selbst und seiner Rasse nötigen Lebensmittel zu produzieren, so bleibt ihm keine Zeit, um unentgeltlich für dritte Personen zu arbeiten. Ohne einen gewissen Produktivitätsgrad der Arbeit existiert keine solche frei verfügbare Zeit für den Arbeiter, ohne solche überschüssige Zeit keine Mehrarbeit und daher keine Kapitalisten, aber auch keine Sklavenhalter, keine Feudalbarone, in einem Wort keine Großbesitzerklasse.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23, 534. „Die Geschichte zeigt ... das Gemeineigentum (z. B. bei den Indern, Slawen, alten Kelten etc.) als die ursprünglichere Form, eine Form, die unter der Gestalt des Gemeindeeigentums noch lange eine bedeutende Rolle spielt.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 9. „... Eine gründlichere Geschichtsforschung findet das Gemein-eigentum ... als Ausgangspunkt bei allen Kulturvölkern wieder.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 764. „Da wir annehmen
können, dass das Hirtenwesen, überhaupt Wanderung die erste
Form der Existenzweise ist, nicht dass der Stamm sich niederlässt
auf einem bestimmten Sitz, sondern dass er abweidet, was er vorfindet ...,
so erscheint die Stamm-gemeinschaft, das natürliche Gemeinwesen
nicht als Resultat, sondern als Voraussetzung der
gemeinschaftlichen Aneig-nung (temporären) und Benutzung des
Bodens. ... Die naturwüchsige
Stammgemeinschaft, ... ist die erste Voraussetzung – die
Gemeinschaftlichkeit in Blut, Sprache, Sitten etc. – der Aneignung der
objektiven Bedingungen ihres Lebens, und der sich reproduzierenden und
vergegenständ-lichenden Tätigkeit desselben (Tätigkeit als Hirten, Jäger,
Acker-bauer etc.). Die Erde ist das große Laboratorium, das Arsenal, das sowohl das Arbeitsmittel, wie das Arbeitsmaterial liefert, wie den Sitz, die Basis des Gemeinwesens. Sie verhalten sich naiv zu derselben als dem Eigentum des Gemeinwesens und des in der ... Arbeit sich produzierenden und reproduzierenden Gemeinwesens. Jeder Einzelne verhält sich nur als Glied, als Mitglied dieses Ge-meinwesens als Eigentümer oder Besitzer.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 375f. „Bei wandernden
Hirtenstämmen – und alle Hirtenvölker sind ursprünglich wandernd –
erscheint die Erde gleich den anderen Naturbedingungen in elementarischer
Unbegrenztheit, z. B. in den asiatischen Steppen und der asiatischen
Hochebene. Sie wird abgeweidet etc. konsumiert durch die Herden, an denen
wieder die Herdenvölker existieren. Sie verhalten sich zu
ihr als ihrem Eigentum, obgleich sie dies Eigentum nie
fixieren. Der Jagdgrund so bei
den wilden Indianerstämmen in Amerika; der (Indianer-)Stamm
betrachtet eine gewisse Region als sein Jagdgebiet und behauptet es
gewaltsam gegen andere Stämme, oder sucht andere Stämme aus dem von ihnen
behaupteten zu vertreiben. Bei den wandernden Hirtenstämmen ist die Gemeinde in der Tat stets vereinigt, Reisegesellschaft, Karawane, Horde, und die Formen der Über- und Unterordnung entwickeln sich aus den Bedingungen dieser Lebensweise.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 390. „Durch das Jagen der Stämme wird eine Erdregion erst zum Jagdrevier; durch den Ackerbau die Erde, der Grund und Boden erst als der verlängerte Leib des Individuums gesetzt.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 393. „Eigentum meint
also ursprünglich nichts als Verhalten des Menschen zu seinen natürlichen
Produktionsbedingungen als ihm gehörigen, als den seinen, als mit seinem
eigenen Dasein vorausgesetzten; Verhalten zu denselben als
natürlichen Voraussetzungen seiner selbst, die sozusagen nur seinen
ver-längerten Leib bilden. ... Eine natürliche
Produktionsbedingung für das lebendige Individuum ist sein Zugehören zu
einer naturwüchsigen Gesellschaft, Stamm etc. Dieses ist z. B.
schon Bedingung für seine Sprache etc. Sein eigenes produktives Dasein ist
nur unter dieser Bedingung. ... Das Eigentum meint also Gehören zu einem Stamm (Gemeinwesen) ... und vermittelst des Verhaltens dieses Gemeinwesens zum Grund und Boden, zur Erde als seinem unorganischen Leib, Verhalten des Individuums zum Grund und Boden, zur äußeren Urbedingung der Produktion – da die Erde in einem Rohmaterial, Instrument, Frucht ist – als zu seiner Individualität gehörigen Voraussetzung ... derselben.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 391f. „Das Verhalten zur
Erde als Eigentum ist immer vermittelt durch die Okkupation, friedliche
oder gewaltsame, von Grund und Boden durch den Stamm oder die
Gemeinde in irgendeiner mehr oder minder naturwüchsigen oder schon
historisch entwickelteren Form. Das Individuum kann
hier nie in der Punktualität auftreten, in der es als bloßer freier
Arbeiter erscheint.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik
der politischen Ökonomie, 385. „Als die erste große Produktivkraft erscheint das Gemeinwesen selbst.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 395. „Die Abstraktion eines Gemeinwesens, worin die Mitglieder nichts gemein haben, als etwa Sprache etc. und kaum diese, ist offenbar das Produkt viel späterer historischer Zustände.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 390. „Der Mensch vereinzelt sich erst durch den historischen Prozess. Er erscheint ursprünglich als ein Gattungswesen, Stammwesen, Herdentier ...“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 395. 3. Mit der Sesshaftigkeit (seit ca. 8000 v. Chr.) entwickelt sich das Gemeineigentum entweder zu einem patriarchalen Despotismus (Sumerer, Ägypter, Inder, Chinesen = „asiatische Produktionsweise“) oder zur patriarchalen antiken Demokratie (Griechenland, Rom,
Germanen) „Die ursprüngliche
Einheit zwischen Arbeiter (d. h. Produzent) und
Arbeitsbedingungen ... hat zwei Hauptformen: das orientalische
Gemeinwesen (naturwüchsigen Kommunismus) und die kleine Familienagrikultur
(womit Hausindustrie verbunden ist) in der einen oder anderen
Form. Beide Formen sind
Kinderformen und gleich wenig geeignet, die Arbeit als
gesellschaftliche Arbeit und die Produktivkräfte der
gesellschaftlichen Arbeit zu entwickeln. Daher die Notwendigkeit der
Trennung, der Zerreißung, des Gegensatzes zwischen Arbeit und Eigentum
(womit zu verstehen Eigentum an den Produk-tionsbedingun-gen).
... Die äußerste Form
dieser Zerreißung, worin zugleich die Pro-duktivkräfte der
gesellschaftlichen Arbeit am mächtigsten entwickelt werden, ist die
des Kapitals. Auf der materiellen Basis, die es schafft, und vermittelst der Revolutionen, die im Prozess dieser Schöpfung die Arbeiterklasse und die ganze Gesellschaft durchmachen, kann erst wieder die ursprüngliche Einheit hergestellt werden.“ K. Marx, Theorien über den Mehrwert III, MEW 26.3, 414f. „Es kann ferner die
Gemeinschaftlichkeit innerhalb des Stammwesens mehr so erscheinen, dass
die Einheit in einem ein-zigen Haupt der Stammfamilie repräsentiert
ist (= patriarchaler Despotismus) oder als die Beziehung der
Familienväter aufeinander (= patriarchale
Demokratie). Danach entwickelt sich eine entweder mehr despotische oder demokratische Form dieses Gemeinwesens.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 377. 3.1. Zentral gelenkte,
gemeinsame Arbeit als Basis der despotischen frühen Hochkulturen in
Asien „Da die Einheit
der wirkliche Eigentümer ist und die wirkliche Voraussetzung des
gemeinschaftlichen Eigentums – so kann diese selbst als ein
Besonderes über den vielen wirklichen besonderen Gemeinwesen
erscheinen, wo der Einzelne dann tatsächlich eigentumslos ist, oder
das Eigentum ... für ihn vermittelt erscheint durch das Ablassen der
Gesamteinheit – die im Despoten realisiert ist als dem Vater der vielen
Gemeinwesen ... Das Mehrprodukt
– das übrigens legal bestimmt wird infolge der wirklichen Aneignung durch
Arbeit – gehört damit von selbst dieser höchsten Einheit. Mitten im
orientalischen Despotismus und der Eigentumslosigkeit, die juristisch in
ihm zu existieren scheint, existiert daher in der Tat als Grundlage dieses
Stamm- oder Gemeindeeigentum, erzeugt meist durch eine Kombination von
Handwerk und Landwirtschaft innerhalb der kleinen Gemeinde,
die so durchaus selbst versorgend wird und alle Bedingungen der
Reproduktion und Mehrproduktion in sich selbst
enthält. Ein Teil ihrer
Mehrarbeit gehört der höheren Gemeinschaft, die zuletzt als
Person existiert, und diese Mehrarbeit macht sich
geltend sowohl im Tribut etc. wie in gemeinsamen Arbeiten zur
Verherrlichung der Einheit, teils des wirklichen Despoten, teils des
gedachten Stammwesens, des Gottes. Diese Art
Gemeindeeigentum kann nun ... entweder so erscheinen, dass die kleinen
Gemeinden unabhängig nebeneinander vegetieren und in sich selbst der
Einzelne auf dem ihm angewiesenen Landteil unabhängig mit seiner
Familie arbeitet; (eine bestimmte Arbeit dient für
gemeinschaftlichen Vorrat, Versicherung sozusagen,
einerseits, und für Bestreitung der Kosten des Gemeinwesens als
solchen, also für Krieg, Gottesdienst etc. ...); das herrschaftliche
Dominium (Herrengut) im ursprünglichsten Sinn findet sich erst
hier, z. B. in den slawischen Gemeinden, in den rumänischen etc.
Hierin liegt der Übergang in Frondienst etc.); oder die Einheit kann auf
die Gemeinschaftlichkeit in der Arbeit selbst sich erstrecken, die ein
förmliches System sein kann, wie in Mexiko, Peru besonders, bei den alten
Kelten, einigen indischen Stämmen. Es kann ferner die
Gemeinschaftlichkeit innerhalb des Stammwesens mehr so erscheinen, dass
die Einheit in einem Haupt der Stammfamilie repräsentiert ist
... Die gemeinschaftlichen Bedingungen der wirklichen Aneignung durch die Arbeit, Wasserleitungen, etc. ... erscheinen dann als Werk der höheren Einheit – der über den kleinen Gemeinden schwebenden despotischen Regierung.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 376f. „Die Notwendigkeit, eine Naturkraft gesellschaftlich zu kontrollieren, damit hauszuhalten, sie durch Werke von Menschenhand auf großem Maßstab erst anzueignen oder zu zähmen, spielt die entscheidendste Rolle in der Geschichte der Industrie. So z. B. die Wasserreglung in Ägypten, ... Oder in Indien, Mesopotamien usw., wo die Überrieslung durch künstliche Kanäle dem Boden nicht nur das unentbehrliche Wasser, sondern mit dessen Geschlämme zugleich den Mineraldünger von den Bergen zuführt.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23, 537. „Nur
sobald die Menschen sich aus ihren ersten Tierzuständen herausgearbeitet,
ihre Arbeit selbst also schon in gewissem Grad vergesellschaftet ist,
treten Verhältnisse ein, worin die Mehrarbeit des einen zur
Existenzbedingung des anderen wird. In den Kulturanfängen sind die
erworbenen Produktivkräfte der Arbeit gering, aber so sind die
Bedürfnisse, die sich mit und an den Mitteln ihrer Befriedigung
entwickeln. Ferner
ist in jenen Anfängen die Proportion der Gesellschaftsteile, die von
fremder Arbeit leben, verschwindend klein gegen die Masse der
unmittelbaren Produzenten. Mit dem Fortschritt der gesellschaftlichen
Produktivkraft der Arbeit wächst diese Pro-portion absolut und relativ.“
K. Marx, Kapital I, MEW 23,
534f. 3.2.
Patriarchalisch-demokratische Form des Gemeindeeigentums bei den Griechen
(bis etwa 600 v. Chr.). Das ursprüngliche Gemeindeeigentum wird vom
produktiveren Privateigentum aufgesogen „Die zweite Form ...
unterstellt auch das Gemeinwesen als erste Voraussetzung, aber ...
sie unterstellt nicht das Land als Basis, sondern die Stadt als schon
geschaffenen Sitz (Zentrum) der Landleute (Grundeigentümer). Der Acker
erscheint als Territorium der Stadt. ... Die Schwierigkeiten,
die das Gemeindewesen trifft, können nur von anderen Gemeindewesen
herrühren, die entweder den Grund und Boden schon okkupiert haben, oder
die Gemeinde in ihrer Okkupation beunruhigen. Der Krieg ist daher
die große Gesamtaufgabe, die große gemeinschaftliche Arbeit, die
nötig ist, sei es um die objektiven Bedingungen des lebendigen
Daseins zu okkupieren, sei es, um die Okkupation derselben zu beschützen
und zu verewigen. Die aus Familien
bestehende Gemeinde ist daher zunächst kriegerisch organisiert –
als Kriegs- und Heerwesen und dies ist eine der Bedingungen ihres
Daseins als Eigentümerin. Die Konzentration der Wohnsitze in der Stadt
ist Grundlage dieser kriegerischen Organisation.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 378. „Die einzige Schranke, die das Gemeinwesen finden kann in seinem Verhalten zu den natürlichen Produktionsbedingungen – der Erde – (wenn wir gleich zu den ansässigen Völkern überspringen) als den seinen, ist ein anderes Gemeinwesen ... Der Krieg ist daher eine der ursprünglichsten Arbeiten jedes dieser naturwüchsigen Gemeinwesen, sowohl zur Behauptung des Eigentums, als zum Neunerwerb desselben.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 390f. „Die Gemeinde – als
Staat – ist einerseits die Beziehung dieser freien und gleichen
Privateigentümer aufeinander, ihre Verbindung gegen außen, und ist
zugleich ihre Garantie. Das Gemeinwesen beruht
hier ebenso sehr darauf, dass seine Mitglieder aus arbeitenden
Grundeigentümern, Parzellenbauern bestehen, wie die Selbständigkeit der
letzteren durch ihre Beziehung als Gemeindeglieder aufeinander, Sicherung
des ager publicus (Staatslandes) für die gemeinschaftlichen
Bedürfnisse und den gemeinschaftlichen Ruhm etc.
besteht. Voraussetzung bleibt
hier für die Aneignung des Grund und Bodens Mitglied der Gemeinde zu sein,
aber als Gemeindemitglied ist der Einzelne Privateigentümer. Er bezieht
sich zu seinem Privateigentum als Grund und Boden, aber zugleich als
seinem Sein als Gemeindemitglied, und die Erhaltung seiner als
Grundbesitzer ist ebenso die Erhaltung der Gemeinde, wie umge-kehrt
... Das Eigentum an der eigenen Arbeit ist vermittelt durch das Eigentum an der Bedingung der Arbeit – dem Hufen Land, seinerseits garantiert durch das Dasein der Gemeinde, und diese wieder durch die Mehrarbeit in Form von Kriegsdienst etc. der Gemeindemitglieder. Es ist nicht Kooperation in der reichtums-schaffenden Arbeit, wodurch sich das Gemeindemitglied reproduziert, sondern Kooperation in der Arbeit für die gemeinschaftlichen Interessen (imaginären und wirklichen) zur Aufrechterhaltung des Verbandes nach außen und innen.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 379f. 3.3. Erst die relative
Sicherheit der Einzelfamilie innerhalb ihrer Stammes- oder
Stadtgemeinschaft gegenüber räuberischen Fremden führt zur Herausbildung
von individuellem Eigentum Was wir aus
Geschichtsbüchern als klassische Blüte der Antike kennen, erwächst auf den
Ruinen ursprünglichen Gemein-eigentums. „Privateigentum ... besteht nur da, wo die Arbeitsmittel und die äußeren Bedingungen der Arbeit (z. B. Boden) Privatleuten gehören.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23, 789. „Je weniger faktisch das Eigentum des Einzelnen nur verwertet (d. h. vermehrt) werden kann durch gemeinsame Arbeit – also z. B. wie die Wasserleitungen im Orient –, je mehr der rein naturwüchsige Charakter des Stammes durch historische Bewegung, Wanderung, gebrochen; je mehr ferner der Stamm sich entfernt von seinem ursprünglichen Sitz und fremden Boden okkupiert, also in wesentlich neue Arbeitsbedingungen tritt und die Energie des Einzelnen mehr entwickelt ist ..., umso mehr sind die Bedingungen gegeben, dass der Einzelne Privateigentümer von Grund und Boden – einer besonderen Parzelle – wird, deren besondere Bearbeitung ihm und seiner Familie anheimfällt.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 378. „Abgesehen von allen
von außen kommenden schädlichen Einflüssen trägt die Gemeinde in ihrem
eigenen Innern die sie zerstörenden Elemente. Das Privateigentum an
Grund und Boden hat sich bereits dorthin eingeschlichen in Gestalt eines
Hauses mit seinem Hof, es kann sich zu einem starken Bollwerk verwandeln,
von wo aus der Angriff gegen das gemeinschaftliche Land vorbereitet wird.
... Aber das Wesentliche ist die parzellierte Arbeit als Quelle der privaten Aneignung. Sie lässt der Akkumulation beweglicher Güter Raum, z. B. von Vieh, Geld, bisweilen sogar von Sklaven oder Leibeigenen. Dieses bewegliche, von der Gemeinde unkontrollierbare Eigentum – Gegenstand individuellen Tausches, wobei List und Zufall leichtes Spiel haben, – wird auf die ganze ländliche Ökonomie einen immer größeren Druck ausüben. Das ist das zersetzende Element der ursprünglichen ökonomischen und sozialen Gleichheit. Es führt heterogene Elemente ein, die im Schoße der Gemeinde Interessenkonflikte und Leidenschaften schüren, die geeignet sind, zunächst das Gemeineigentum an Ackerland, dann das an Wäldern, Weiden, Brachland etc. anzugreifen, die einmal in Gemeindeanhängsel des Privat-eigentums umgewandelt, ihm schließlich zufallen werden.“ K. Marx, Brief an Sassulitsch, Entwurf (1881), MEW 19, 404. „Das Individuum
verhält sich zu sich selbst als Eigentümer, als Herr der Bedingungen
seiner Wirklichkeit. Es verhält sich ebenso zu den anderen ... als
Miteigentümern, ... als selbständigen Eigentümern neben ihm, ... neben
denen das früher alles absorbierende und über alle übergreifende
Gemeineigentum selbst von nun als besonderer ager
publicus neben den vielen Privateigentümern gesetzt
ist. In beiden Formen (im patriarchalen Despotismus wie in der patriarchalen Demokratie) verhalten sich die Individuen nicht als Arbeiter (d. h. Produzent), sondern als Eigentümer – und Mitglieder eines Gemeinwesens, die zugleich arbeiten. Der Zweck dieser Arbeit ist nicht Wertschöpfung ... sondern ihr Zweck ist Erhaltung des einzelnen Eigentümers und seiner Familie, wie des Gemeinwesens.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 375. „Damit die Gemeinde
fortexistiere in der alten Weise, als solche, ist die Reproduktion ihrer
Glieder unter den vorausgesetzten objektiven Bedingungen nötig. Die
Produktion selbst, Fortschritt der Bevölkerung ... hebt notwendig nach und
nach diese Bedingungen auf; zerstört sie statt sie zu reproduzieren ...
und damit geht das Gemeinwesen unter mit den Eigentumsverhält-nissen, auf
denen es gegründet war. Am zähesten und
längsten hält sich notwendig die asiatische Form. Es liegt dies in ihrer
Voraussetzung, dass der Einzelne nicht der Gemeinde gegenüber selbständig
wird; dass ein selbst versorgender Kreis der Produktion, Einheit
von Agrikultur und Handmanufaktur etc.
besteht. Verändert der Einzelne
sein Verhältnis zur Gemeinde, so verändert er damit und wirkt zerstörend
auf die Gemeinde; wie auf ihre ökonomische Voraussetzung; andererseits
wird die Änderung dieser ökonomischen Voraussetzung – durch ihre eigene
Dialektik hervorgebracht, Verarmung etc. Namentlich der
Einfluss des Kriegswesens und der Eroberung, der in Rom z. B.
wesentlich zu den ökonomischen Bedingungen der Gemeinde selbst gehört, –
hebt auf das reale Band, worauf sie beruht. ... Die Entwicklung der Sklaverei, die Konzentration des Grundbesitzes, Austausch, Geldwesen, Eroberung etc. existierten so bei den Römern, obgleich alle diese Elemente bis zu einem gewissen Punkt verträglich zu sein schienen mit der alten gemeinwirtschaftlichen Grundlage und sie teils nur unschuldig zu erweitern scheinen, teils als bloße Missbräuche aus ihr hervor-zuwachsen scheinen.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 386. 4. Eigentum und
Klassenverhältnisse „Privateigentum,
als Gegensatz zum gesellschaftlichen, kollektiven Eigentum, besteht nur
da, wo die Arbeitsmittel und die äußeren Bedingungen der Arbeit
Privatleuten gehören. Je nachdem aber diese Privatleute die Arbeiter oder
die Nichtarbeiter sind, hat auch das Privateigentum einen anderen
Charakter. Die unendlichen Schattierungen, die es auf den ersten Blick darbietet, spiegeln nur die zwischen diesen beiden Extremen liegenden Zwischenzustände wider.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23, 789. „Das Recht des
Privateigentums ist das ‚jus utendi et abutendi‘, das Recht der
Willkür über die Sache. ... Der eigentliche Grund des
Privateigentums, der Besitz, ist ein Faktum, ... kein
Recht.“ K. Marx, Kritik des Hegelschen
Staatsrechts, MEW 1, 315. „... Das
Privateigentum (ist) eine für gewisse Entwicklungsstufen der
Produktivkräfte notwendige Verkehrsform (...), eine Verkehrsform, die
nicht eher abgeschüttelt, nicht eher zur Produktion des unmittelbaren
materiellen Lebens entbehrt werden kann, bis Produktivkräfte geschaffen
sind, für die das Privat-eigentum eine hemmende Fessel wird.“ K. Marx, Deutsche Ideologie, MEW 3, 338. 4.1. Eine herrschende
Klasse von reichen Privateigentümern entwickelte sich aus zwei
Ausgangspunkten: aus der Konkurrenz der Erfolgreichen gegenüber verarmten
Gemeindemitgliedern und aus untreuen Treuhändern des
Gemeineigentums „Das Stammwesen an sich führt zu höheren und niederen Geschlechtern, ein Unterschied, der noch mehr entwickelt wird durch Mischung mit unterjochten Stämmen etc.“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 378. „Die neueren rechtsgeschichtlichen Forschungen haben ... herausgestellt, dass sowohl in Rom wie bei den germanischen, keltischen und slawischen Völkern die Eigentumsentwicklung vom Gemeindeeigentum oder Stammeigentum ausging und das eigentliche Privateigentum überall durch Usurpation entstand ...“ K. Marx, Deutsche Ideologie, MEW 3, 348. 4.1.1. Patrizier und
Plebejer (Rom) „Da der Patrizier im höheren Grad das Gemeinwesen repräsentiert, ist er der Possessor (= Nutzer) des ager publicus und benutzt ihn durch seine Klienten etc. (eignet ihn sich auch nach und nach an).“ K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 382. 4.1.2. Feudalherren
und Fronbauern (in Rumänien) „Ihre ursprüngliche
Produktionsweise war auf Gemeineigentum gegründet. ... Ein Teil der
Ländereien wurde als freies Privateigentum von den Mitgliedern der
Gemeinde selbständig bewirtschaftet, ein anderer Teil – der ager publicus
– gemeinsam von ihnen bestellt. Die Produkte dieser
gemeinsamen Arbeit dienten teils als Reservefonds für Missernten und
andere Zufälle, teils als Staatsschatz zur Deckung für die Kosten von
Krieg, Religion und anderen Gemeindeausgaben. Im Laufe der Zeit eigneten sich kriegerische und kirchliche Würdenträger mit dem Gemeineigentum die Leistungen für dasselbe an. Die Arbeit der freien Bauern auf ihrem Gemeindeland verwandelte sich in Fronarbeit für die Diebe des Gemeinde-landes.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23, 252. 4.2. Kapitalistisches
Privateigentum an den nur gesellschaftlich nutzbaren Produktionsmitteln
ist die Basis der Kommandogewalt von Nichtproduzenten über die Arbeit der
lohnabhängigen Produzenten „In jeder historischen Epoche hat sich das Eigentum anders und unter ganz verschiedenen gesellschaftlichen Verhältnissen entwickelt. Das bürgerliche Eigentum definieren heißt somit nichts anderes, als alle gesellschaftlichen Verhältnisse der bürgerlichen Produktion darstellen.“ K. Marx, Elend der Philosophie, MEW 4, 165. Anmerkung: Die Eigentumsverhältnisse des Sowjetsystems zu definieren, kann daher auch nicht heißen, kapitalistische Rechtsbegriffe auf sowjetische Verhältnisse anwenden, sondern kann nur darin bestehen, „alle gesellschaftlichen Verhältnisse der staatssozialistischen Produktion darstellen“, – erst dann zeigt sich, um welche Eigentumsform es sich im Sowjetsystem handelte. (Vergleiche dazu:
Wal Buchenberg: Was Marx am Sowjetsystem kritisiert hätte. Politische
Ökonomie der Sowjetunion. VWF-Verlag, Berlin
2003.) „Das
Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln ist die
Grundlage des Kleinbetriebs, der Kleinbetrieb eine notwendige Bedingung
für die Entwicklung der gesellschaftlichen Produktion und der freien
Individualität des Arbeiters selbst. Allerdings existiert diese
Produktionsweise auch innerhalb der Sklaverei, Leibeigenschaft und anderer
Abhängigkeitsverhältnisse. Aber sie blüht nur, ... wo der Arbeiter freier
Privateigentümer seiner von ihm selbst gehandhabten
Arbeitsbedingungen ist, der Bauer des Ackers, den er bestellt, der
Handwerker des Instru-ments, worauf er als Virtuose
spielt. Diese
Produktionsweise unterstellt Zersplitterung des Bodens und der übrigen
Produktionsmittel. Wie die Konzentration der letzteren, so schließt sie
auch die Kooperation, Teilung der Arbeit innerhalb derselben
Produktionsprozesse, gesellschaftliche Beherrschung und Regelung der
Natur, freie Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte aus. ...
Auf einem gewissen Höhegrad bringt sie die materiellen Mittel ihrer
eigenen Ver-nichtung zur Welt. Von diesem Augenblick regen sich Kräfte und
Leidenschaften im Gesellschaftsschoß, welche sich von ihr gefesselt
fühlen. Sie muss vernichtet werden und sie wird
ver-nichtet. Ihre
Vernichtung, die Verwandlung der individuellen und zersplitterten
Produktionsmittel in gesellschaftlich konzentrierte ..., daher die Enteignung der großen Volksmasse
von Grund und Boden und Lebensmitteln und Arbeitsinstrumenten, diese
furchtbare und schwierige Enteignung der Volksmasse bildet
die Vorgeschichte des Kapitals.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23,
789f. „Das Eigentum ist jedenfalls auch eine Art von Gewalt. Die Ökonomen nennen das Kapital z. B. ‚die Gewalt über fremde Arbeit‘.“ K. Marx, Moralisierende Kritik, MEW 4, 337. „Die
Verwandlung des auf eigener Arbeit der Individuen beruhenden,
zersplitterten Privateigentums in kapitalistisches ist natürlich ein
Prozess, ungleich mehr langwierig, hart und schwierig als die Verwandlung
des tatsächlich bereits auf gesellschaftlichen Produktionsbetrieb
beruhenden kapitalistischen Eigentums in gesellschaftliches. Dort handelt
es sich um die Enteignung der
Volksmasse durch wenige Mächtige, hier handelt es sich um
die Enteignung weniger Machthaber durch die Volksmasse.“
K. Marx, Kapital I, MEW 23,
791. Siehe auch die Artikel: |
Zur Zitierweise:
Wo es dem
Verständnis dient, wurden veraltete Fremdwörter, alte Maßein-heiten und
teilweise auch Zahlenbeispiele zum Beispiel in Arbeitszeitberech-nungen
modernisiert und der Euro als Währungseinheit verwendet. Dass es Karl Marx
in Beispielrechnungen weder auf absolute Größen noch auf Wäh-rungseinheiten
ankam, darauf hatte er selbst hingewiesen:
„Die Zahlen mögen Millionen Mark, Franken oder Pfund
Sterling bedeuten.“ Kapital II, MEW 24, 396. Alle modernisierten Begriffe und Zahlen sowie erklärende Textteile, die nicht wörtlich von Karl Marx stammen, stehen in kursiver Schrift. Auslassungen im laufenden Text sind durch drei Auslassungspunkte kenntlich gemacht. Hervorhebungen von Karl Marx sind normal fett gedruckt. Die Rechtschrei-bung folgt der Dudenausgabe 2000. Quellenangaben verweisen auf die Marx-Engels-Werke, (MEW), Berlin 1956ff |