Kampf gegen die Notstandsgesetze

Der Kampf gegen die Notstandgesetze begann bereits mit dem ersten Entwurf des damaligen Bundesinnenministers Gerhard Schröder (CDU) im Jahre 1958. Er bezeichnete den Notstand als "die Zeit der Exekutive". Erinnerungen an die Notverordnungen der Weimarer Zeit und an die Nazi-Herrschaft wurden geweckt. Der erste und die weiteren Entwürfe von 1960 und 1963, die die Rechte der Regierung sehr stark ausweiten sollten, fanden noch nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

Der Siebte Bundeskongress des DGB lehnte am 14. Mai 1966 die geplante Notstandsgesetzgebung ab. Aber die SPD-Führung entdeckte in der Zustimmung zu den Notstandsgesetzen die langersehnte Eintrittskarte in die Regierung. Erst durch die Bildung der Großen Koalition rückte die nötige Zweidrittel-Mehrheit in greifbare Nähe.

 Für die Bevölkerung außerhalb und unterhalb der politischen Elite in Deutschland war der Kampf gegen die Notstandsgesetze der selbständige Beginn eines politischen Kampfes außerhalb der der etablierten Parteien und gegen diktatorische Rechte der Staatsmacht. Der Kampf gegen die Notstandsgesetze wurde zur Geburtsstunde der "Außerparlamentarischen Opposition". Es war ein Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben.

Beim "Sternmarsch auf Bonn" am 11. Mai 1968 im Bonner Hofgarten nahmen laut Polizeischätzungen etwa 22.000, nach Angaben der Veranstalter bis zu 60.000 Menschen teil. Der DGB unterstützte den Bonner Sternmarsch nicht, sondern rief zu eigenen Kundgebungen und Demonstrationen in Frankfurt, München, Göttingen, Hamburg, Berlin und Freiburg auf.

 Am 19. Mai 1968 erklärte der DGB-Bundesvorstand: "Der Bundesvorstand des DGB lehnt einen allgemeinen Streik (Generalstreik) zur Verhinderung der Notstandsgesetze ausdrücklich ab, denn er hält es für einen Verstoß gegen die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie, gegen einen mit großer Mehrheit gefaßten Beschluß des Bundestages zum Streik aufzurufen."

Das machte den Weg frei für die Verabschiedung im Bundestag. Am 30. Mai 1968 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit einer Zweidrittel-Mehrheit die Notstandsgesetze.

Wal Buchenberg, 21.03.2007

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