Weiterbeschäftigung – auch das gibt es.
Vor dem Arbeitsgericht erschienen sind zwei Rechtsanwälte in Vertretung des gekündigten Lohnarbeiters und der beklagten Firma.
Beide Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt und geben zu Protokoll:
Das beklagte Unternehmen zahlt dem gekündigten Lohnarbeiter eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes von 10.500 Euro.
Die Parteien begründen ab dem 1.1.2003 ein neues Arbeitsverhältnis.
Ein noch anhängiges Vollzugslohnverfahren vor dem Arbeitsgericht erster Instanz ist damit erledigt.
Die Gerichtskosten werden geteilt.

Der Lohnarbeiter hatte gegen die Kündigung zum 31.12.2001 erfolgreich auf Weiterbeschäftigung geklagt. Die Weiterbeschäftigung wurde vollstreckt und in der Folgezeit wurde er zum „besten Mann“, dem erfolgreichsten Außendienstmitarbeiter, der selbst in einer Zeit zurückgehender Umsätze in der Baubranche noch zusätzliche Aufträge für die Firma hereinholen konnte.
Der Arbeitsrichter meinte dazu, er kenne aus seinen 40 Richterjahren nur ein oder zwei Kündigungsklagen mit ähnlichem Ausgang.
Wal Buchenberg, 21.01.200